Artikel zum Thema: Autokauf
07.09.2013
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Bundesgerichtshof
Vorbesitzer muss Gebrauchtwagen mit verschwiegenen Unfall zurückzunehmen
Unfallschäden dürfen beim Verkauf des Autos nicht verschwiegen werden. Wird der verschwiegene Unfall und die Schäden entdeckt, haftet der Vorbesitzer und muss sein Altfahrzeug zurückzunehmen.» weiterlesen02.07.2013