Artikel zum Thema: Autokauf

07.09.2013

Bundesgerichtshof

Vorbesitzer muss Gebrauchtwagen mit verschwiegenen Unfall zurückzunehmen

Unfallschäden dürfen beim Verkauf des Autos nicht verschwiegen werden. Wird der verschwiegene Unfall und die Schäden entdeckt, haftet der Vorbesitzer und muss sein Altfahrzeug zurückzunehmen.» weiterlesen
02.07.2013

Reisefreimenge

Autokauf im Ausland - Zoll und Einfuhrumsatzsteuer müssen gezahlt werden

Unfallschäden dürfen beim Verkauf des Autos nicht verschwiegen werden. Wird der verschwiegene Unfall und die Schäden entdeckt, haftet der Vorbesitzer und muss sein Altfahrzeug zurückzunehmen.» weiterlesen