Artikel zum Thema: AFA

14.05.2013

Steuern

Unfallschaden von der Steuer absetzen

Erleiden Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit einen Autounfall, können sie die Reparaturkosten von der Steuer absetzen, soweit sie nicht von einer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung reguliert werden. Verkaufen sie dagegen das Fahrzeug unrepariert, erkennt das Finanzamt den Unfallschaden nur eingeschränkt an.» weiterlesen