28.05.2013
Rubrik: Vorsorge

Naturkatastrophen

Elementarschadenversicherung bei Hochwasser und Überschwemmung unverzichtbar

Der für Mai ungewöhnliche Dauerregen der vergangenen Tage hat in einigen Teilen Deutschlands zu einem rapiden Pegelanstieg bei Rhein, Donau, Mosel und Co. geführt. Vielerorts kam es bereits zu überschwemmten Straßen und nassen Kellern.

Trotz steigender Temperaturen, verspricht die Prognose für die kommenden Tage keine Besserung. So müssen sich viele Anwohner auf überflutete Kellerräume und teils massive Schäden am Wohneigentum einstellen.

Elementarschadenversicherung unverzichtbar

Zurich Schaden-Experte Norbert Stand warnt: "Bei vollgelaufenen Kellern etwa durch Hochwasser eines naheliegenden Flusses, entschädigt weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung. Dessen sollten sich Eigenheimbesitzer unbedingt bewusst sein. Wer sein Heim vor den finanziellen Folgen einer Überschwemmung schützen möchte, sollte auf den Abschluss einer speziellen Elementarschadenversicherung nicht verzichten."

So kann dieser Zusatzschutz bei der "herkömmlichen" Gebäudeversicherung mit eingeschlossen werden und schützt Immobilienbesitzer zusätzlich gegen die finanziellen Folgen von Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen.

Teil- und Vollkaskoversicherung zahlen bei Hochwasser

Teil- und Vollkaskoversicherung schützen das Auto Opfer von Hochwasser sind vor allem auch Autos, die geparkt einfach von den Wassermassen überschwemmt werden. Anders als bei Gebäuden, sind Autos aber automatisch über die bestehende Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Die Versicherung übernimmt im Ernstfall also entsprechende Reparaturkosten und entschädigt auch im Falle eines Totalschadens. Die Regulierung wirkt sich dabei aber nicht negativ auf Schadenfreiheitsrabatt oder Beitragssumme aus.

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