26.06.2018

Fußball - kein Recht auf Auszeit!

Fußball - kein Recht auf Auszeit! Foto: Pixel2103@Pixabay.com

Wenn wichtige Fußballspiele bei der Weltmeisterschaft stattfinden - kann man dann vom Chef verlangen, doch das Spiel gucken zu dürfen? Die Antwort lautet leider „nein“. Aber vielleicht kann man sich mit Kollegen zusammenschließen, um mit dem Arbeitgeber einen Deal zu vereinbaren.

Es ist ärgerlich: Viele wichtige Spiele zur Fußballweltmeisterschaft finden statt, wenn die meisten Menschen noch arbeiten. So auch am Mittwoch, wenn Deutschland auf Südkorea trifft denn Anpfiff ist 16:00 Uhr. So manchem Fan blutet da das Herz, weil er ein wichtiges Spiel verpasst.

Doch darf man bei so wichtigen Spielen auf Arbeit fehlen? Die Frage ist eher natürlicher Art, denn natürlich lautet die Antwort: „Nein!“. Es gibt keinerlei Anspruch, dann die Arbeit unterbrechen zu dürfen. Hier müssen Arbeitnehmer auf die Kulanz ihres Chefs hoffen. Dabei können sich auch mehrere Kollegen zusammenschließen und ihrem Chef anbieten, die Arbeit zu anderer Zeit nachzuholen oder sie nachzuarbeiten. Gut, wenn man da Gleitzeiten nutzen darf!

Fest steht: Auch wenn der Arbeitgeber diese Pause genehmigt und die Kollegen gemeinsam die Nationalmannschaft anfeuern, wird während des Fußballschauens im Büro der gesetzliche Unfallschutz nicht greifen. Dies wird als Freizeitaktivität gewertet, da sie in keinem direkten Bezug zur Arbeit steht: Hierfür zahlt nur die private Unfallversicherung.

Trotzdem gibt es zu derart wichtigen Turnieren Ausnahmeregeln, von denen weltmeisterliche Fans profitieren. Beispiel Lärmschutz: Vor und nach den Spielen ist mehr Lärm erlaubt, als normalerweise gestattet ist. Viele Kommunen haben Ausnahmeregeln erlassen, damit die Fans angemessen feiern können. Das hat auch die Bundesregierung mit einer entsprechenden Verordnung gestattet.

Vorsicht ist übrigens bei den beliebten Fan-Fähnchen angebracht, die man an der Außenseite des Autos befestigt. Diese halten nur bis 60 km/h problemlos Stand, so informiert der TÜV Rheinland in einer Pressemeldung. Und das bedeutet: Wenn sie jemand anderen gefährden oder Ursache für einen Unfall sind, kann es - abhängig vom Einzelfall - zu Problemen kommen. Denn eine TÜV-Genehmigung haben sie in der Regel nicht. Achtung! Falsch angebracht, können die Fanartikel sogar die Sensoren für Einparkhilfe behindern. Und plötzlich knallt es, obwohl man noch gar keinen Piepton gehört hat.

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