21.02.2014
Rubrik: Sparten

Haftpflicht

Auch kleine Fahrten sind ohne Kfz-Versicherung strafbar!

Auch kleine Fahrten sind ohne Kfz-Versicherung strafbar!Alle Ampeln zeigen Rot! Wer keine Kfz-Versicherung hat, darf nicht mal zum Umparken des Autos auf öffentliche Straßen.Foto: Versicherungsbote

Wer ohne gültige Kfz-Versicherung Auto fährt, muss mit einer Strafe rechnen. Das gilt auch dann, wenn der Autofahrer seinen PKW nur schnell umparken will, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg (OLG) zeigt. Die Richter verurteilten einen Mann, der ganze 60 Meter mit seinem unversicherten Auto zurückgelegt hatte.

Ohne Kfz-Versicherung mit dem Auto auf die Straße? Dies ist auch für kurze Strecken tabu. Dass das Fahren ohne gültige Haftpflicht zu einer Strafe führt, musste ein Delmenhorster erfahren, der mit seinem Gefährt ganze 60 Meter zurückgelegt hatte. Laut einem Bericht der Nordwest Zeitung wurde der Verkehrssünder zu einem Bußgeld in Höhe von 450 Euro verurteilt.

Dabei half es dem Mann auch nichts, dass er von dem Verlust seines Haftpflichtschutzes gar nichts wissen konnte. Seine Freundin hatte das Auto einfach abgemeldet, ohne ihn vorher zu informieren. Also setzte sich der damals 45jährige hinter das Steuer, um noch schnell ein paar Erledigungen in der Stadt zu machen. Als er von der Einkaufstour zu seinem Wagen zurück kam, hatte die Polizei das Fahrzeug entstempelt und versiegelt.

An der Straße wollte der unglückliche Autofahrer seinen PKW aber nicht stehen lassen. So entschloss er sich, das Gefährt auf dem ganz in der Nähe befindlichen Parkplatz abzustellen. Nur 60 Meter musste er dafür zurücklegen – dies waren 60 Meter zu viel. Die Polizei beobachtete den Autofahrer, stellte ihn und brachte ihn vor Gericht.

Hier begann nun ein Marathon über mehrere Instanzen. Zunächst wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Delmenhorst zu einer Geldbuße von 900 Euro verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hin hatte das Oldenburger Landgericht die Geldstrafe halbiert. Das langte dem Angeklagten nicht, er wollte einen Freispruch erreichen.

Doch auch das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) bestätigte in höchster Instanz die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes, verwies den Fall aber an das Landesgericht zurück, um noch einmal die Höhe der Strafzahlung zu überprüfen. Trotz aller Hartnäckigkeit hatte der Autofahrer keinen Erfolg: Er muss nun 450 Euro Strafe überweisen.

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