24.07.2013

Versicherungsschutz

Oldtimer-Versicherung - Das Liebhaberfahrzeug richtig versichern

Ein Oldtimer ist kein Alltagsauto und wird oftmals nur bei schönem Wetter für eine Spritztour aus der Garage geholt. Eine spezielle Behandlung benötigt nicht nur die Karosserie des „rüstigen Rentners“.

Auch an den Lenker des Oldtimers werden höhere Anforderungen gestellt, weil es beispielsweise am ABS in dem Fahrzeug fehlt. „Daher sollte der Besitzer eines solchen „Goldstückes“ einen genauen Blick auf die Versicherung werfen“, empfiehlt Tobias E. Weissflog, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV).

Für die klassische Kfz-Versicherung ist die Schwacke-Liste meist ausschlaggebend für den Restwert eines Kraftfahrzeuges. Demzufolge weisen ältere Fahrzeuge einen geringeren Restwert auf. „Pkws wie beispielsweise ein gepflegter VW-Käfer Baujahr 1966, deren Marktwert höher als der Restwert gemäß der Schwacke-Liste ist, benötigen eine spezielle Absicherung in Form einer Oldtimerversicherung“, erklärt Weissflog. Ausschlaggebend für eine solche Versicherung ist das Baujahr. Das zu versichernde Fahrzeug muss in der Regel 30 Jahre alt sein.

Eine weitere Voraussetzung ist oftmals, dass ein Pkw zur alltäglichen Nutzung zur Verfügung steht. Unter anderem verlangen die Gesellschaften, dass das Fahrzeug nur von Personen über 23 oder 25 Jahren genutzt und es nachts überwiegend in einer abschließbaren Garage abgestellt wird. Eine jährliche Kilometerbegrenzung ist ebenfalls häufig eine Bedingung.

Der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach PS/KW-Leistung oder dem Alter des Autos. Eine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse wie in der klassischen Kfz-Versicherung erfolgt nicht. Bei einem Schaden erfolgt somit keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes (SFR).

Wer beispielsweise das Fahrzeug gegen Diebstahl oder Vandalismusschäden versichern möchte, benötigt eine zusätzliche Kaskoversicherung. Hierfür wird von den Versicherungsgesellschaften ein aktuelles Marktwertgutachten verlangt. Nur gut erhaltene und sich weitestgehend im Originalzustand befindliche Kraftfahrzeuge erhalten eine Kaskoversicherung. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter oder dem Wert des Fahrzeugs. Auch hier erfolgt keine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse und keine Rückstufung im Schadenfall.

Youngtimer-Versicherung für jüngere Oldtimer

Nicht nur in der Versicherung können Oldtimerliebhaber sparen. Durch die Erteilung eines H-Kennzeichens durch die Zulassungsstelle verringert sich die Kfz-Steuer. Das Fahrzeug (PKW, Motorrad, Traktor etc.) muss mindestens 30 Jahre alt sein.

„Auch wenn der gepflegte Zweitwagen ein „Klassiker“, aber noch keine 30 Jahre alt ist, könnte dieser versicherungstechnisch eine Sondereinstufung erhalten“, erläutert Weissflog. Als „Youngtimer“ gelten Pkws die zwischen 20 und 29 Jahre alt sind. Für solche Automobile bieten einige Gesellschaften eine „Youngtimer-Versicherung“ an. Bei der Zulassungsstelle wird jedoch noch kein H-Kennzeichen ausgegeben.

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