28.12.2012
Rubrik: Aktuelles

Familie und Pflege

Familienpflegezeit bisher ein Flop


Seit Anfang 2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Für zwei Jahre dürfen Arbeitnehmer demnach ihre Arbeitszeit reduzieren, wenn sie Angehörige zu Hause pflegen, und erhalten einen Lohnausgleich gezahlt. Doch bisher ist die neue Regelung ein Flop. Weniger als 200 Anträge wurden in den letzten zwölf Monaten gestellt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

In Deutschland werden derzeit 1,6 Millionen Pflegebedürftige zu Hause betreut, die Tendenz ist steigend. Vor allem Frauen müssen ihren Beruf oftmals aufgeben, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird. Mit dem Familienpflegezeitgesetz wollte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eigentlich für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege sorgen. Doch bisher wird die Familienpflegezeit kaum in Anspruch genommen.

Komplexe Regelungen erschweren Auszeit

Wie die Süddeutsche Zeitung heute meldet, haben seit Jahresbeginn 2012 nicht einmal 200 Menschen einen Antrag auf Familienpflegezeit beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gestellt. Damit ist das Familienpflegezeitgesetz bisher eine ziemliche Enttäuschung. Ursache für den zaghaften Beginn sind jedoch unter anderem die komplexen Regelungen des Gesetzes – Viele Bundesbürger wissen nicht, wie sie eine Auszeit in Anspruch nehmen können.

Wie funktioniert also die Familienpflegezeit? Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für maximal 2 Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Lohnausgleich gezahlt, so dass sie weiterhin 75 Prozent ihres Lohnes beziehen. Nach Ablauf dieser zwei Jahre müssen die häuslichen Pfleger dann allerdings wieder in Vollzeit arbeiten und erhalten wiederum nur ¾ ihres Gehaltes, bis das Zeitkonto und der Lohnausgleich getilgt sind. Firmen haben die Chance, einen zinslosen Kredit bei der staatlichen Förderbank KfW aufzunehmen, um die Pflegezeit eines Mitarbeiters zu finanzieren.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit gibt es allerdings nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich selbst einigen, ob und wie sie die Pflegezeit gestalten. Hierin sehen Kritiker einen wichtigen Grund für die Schwierigkeiten des Modells. Wenn Arbeitnehmern die Familienpflegezeit durch den Chef verwehrt wird, haben sie keine Chance diese gerichtlich einzuklagen.

Zudem ist die Regelung von 2 Jahren schlichtweg zu kurz – Im Schnitt benötigen Familienmitglieder 8 Jahre häusliche Pflege. Zusätzlich müssen Arbeitnehmer eine sogenannte „Ausfallversicherung“ abschließen. Sie soll gewährleisten, dass die Firma nicht auf ihren Mehrkosten sitzen bleibt, wenn der Pflegende stirbt oder berufsunfähig wird.

Vielfältige Möglichkeiten der Pflegevorsorge

Dennoch hat das Modell der Familienpflegezeit Vorteile. So bleiben die Rentenansprüche des Pflegenden sowie gleichfalls die Ansprüche aus der Pflegepflichtversicherung erhalten, wenn die Arbeitszeit reduziert wird. Zudem ist es gerade zu Beginn einer häuslichen Pflegetätigkeit von Vorteil, mehr Zeit zu haben, da die Hilfsgriffe noch erlernt werden müssen und nicht so routiniert von der Hand gehen. Der Antrag auf eine Familienpflegezeit muss spätestens einen Monat vor dem Beginn gestellt werden.

Darüber hinaus bietet auch eine private Pflegezusatzversicherung einen umfangreichen Pflegeschutz. Sie zahlt den vereinbarten Betrag in der Regel unabhängig davon aus, wofür das Geld verwendet wird – sobald der Versicherungsnehmer eine bestimmte Pflegestufe erhält. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den Bedarf zu ermitteln.
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