11.04.2012
Rubrik: Markt

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Wenn die Arbeit krank macht - 15.461 Berufskrankheitsfälle im Jahr 2010

Der ständige Umgang mit Feinstaub auf der Arbeit kann Atemwegserkrankungen auslösen, ein hoher Lärmpegel das Hörvermögen beeinflussen. Körperlich sehr schwere Arbeit kann Auswirkungen auf den Bewegungsapparat haben. Solche gesundheitlichen Probleme werden als Berufskrankheiten eingestuft und deren Behandlung über die Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallkasse vergütet.



Nach aktuellen Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde 2010 in 15.461 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt. Insgesamt waren 69.186 Verdachtsanzeigen eingegangen. Doch nicht in jedem Fall kann der Zusammenhang zwischen einer Schädigung und dem Arbeitsplatz nachvollzogen werden. Zudem waren 2010 auch 2.486 Todesfälle infolge von Berufskrankheiten verzeichnet worden. Ursache war dabei oft die Arbeit mit anorganischen Stäuben, darunter vor allem Asbest.

Eine Berufskrankheit ist dem Unfallversicherungsträger zu melden. Beschäftigte, die befürchten, dass die eigene Berufstätigkeit Ursache eines Gesundheitsproblems ist, sollten zunächst den Haus- oder Facharzt aufsuchen, welcher eine Ersteinschätzung zu den Krankheitsursachen liefert. Für den Fall, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, kann dieser den Fall zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Betroffene können sich auch selbst formlos an ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden. Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Institutionen zu informieren, sobald er Kenntnis von einem entsprechenden Krankheitsfall hat. Auch die Krankenkasse ist berechtigt, einen solchen Fall melden.

Der Unfallversicherungsträger prüft anschließend, inwieweit von einer Berufserkrankung ausgegangen werden kann. Häufig werden dazu fachärztliche Gutachten in Auftrag gegeben. Solche Erhebungen sind sehr zeitintensiv. Kann schließlich von einer Berufskrankheit ausgegangen werden, so bietet die gesetzliche Unfallversicherung eine Vielzahl von Leistungen, um zur Heilung beizutragen. So werden sowohl die medizinische Versorgung als auch Maßnahmen zur beruflichen Reintegration vergütet. Bei anhaltender körperlicher Beeinträchtigung von mindestens 20 Prozent wird auch eine Rente gezahlt. Im Jahr 2010 wurde diese an 6.123 Erkrankte gezahlt.

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich zusätzlich gegen das Risiko einer dauerhaften Erkrankung schützen. Denn in der Regel reicht die gesetzliche Rentenleistung nach einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nicht aus, den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsvermittler berät gerne über die Möglichkeiten der Absicherung.
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