20.07.2011
Rubrik: Markt

Hausrat

Ein gut geschützter Garten

Im Sommer lässt man es sich auch gern im Grünen gut gehen. Der ein oder andere kann das im eigenen Garten - direkt dran am eigenen Grundstück oder vielleicht in der Kleingartenanlage. Wem das eigene Garteninventar lieb ist, sollte dessen Absicherung durchaus überdenken, denn Einbrüche ins Gartenhäuschen sind nicht selten.



Viele widmen der Gartengestaltung viel Aufmerksamkeit, denn schließlich ist so ein Tag im Garten hin und wieder wie ein kleiner Kurzurlaub. Vom Anlegen der Gemüsebeete über die bunte Bepflanzung bis hin zur Anschaffung von teuren Gartenmöbeln, besonderen Gartengeräten oder wertvollen Kunstobjekten wie Skulpturen. Das Gartenhäuschen wird oft zum Zweitwohnsitz und ist teilweise kostenintensiv ausgestattet.

Hausrat aufstocken

Wenige denken daran, diesen Besitz richtig abzusichern! Bei einer normalen Hausratversicherung ist der Gartenversicherungsschutz nicht automatisch inbegriffen - dessen sind sich viele Gartenbesitzer gar nicht bewusst. Vor allem, wenn sich der Garten nicht auf dem eigenen Grundstück befindet, sind nicht in jeder Police grundsätzlich Rasenmäher, Fahrräder und andere „bewegliche Objekte“ mitversichert. Um also Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände gegen Diebstahl oder Zerstörung abzusichern, muss der Hausratschutz aufgestockt werden - oftmals sind derartige Leistungen gegen einen Aufpreis im Rahmen der bestehenden Police versicherbar.

Daneben sollte man sich auch bei seiner Haftpflichtversicherung erkundigen, inwieweit grob fahrlässig verursachte Schäden an Dritten abgedeckt sind: Eine vergessene Gartenfackel, die das Nachbargärtchen in Flammen steckt, kann sonst schnell zu hohen Kosten führen.

Zusatzschutz und gute Beratung

Man kann neben der Hausratversicherung auch andere Maßnahmen zum Schutz des Eigentums ergreifen: Bewegungsmelder, eine abgeschlossene Gartenpforte und Zäune wirken oftmals für den Einbrecher bereits abschreckend.

Der sommerliche Zweitwohnsitz kann zwischenzeitlich auch Laptop, Kamera oder Handy beherbergen - für diese greift der Hausratsversicherungsschutz im Garten im Allgemeinen nicht. Einige Versicherer bieten spezielle Lösungen an. Ein Versicherungsfachmann kann hier wertvolle Hilfestellungen geben, bestehende Verträge sichten und kompetent beraten - damit im Fall der Fälle die gute Sommerlaune, die man gerade durch die Gartenerholung aufgebessert hat, nicht unnötig in Mitleidenschaft gezogen wird.

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