23.03.2012
Rubrik: Markt

Akademiker

Studieren, aber sicher!

Die Semesterferien sind vorbei! Am 01. April startet in vielen Bundesländern das Sommersemester. Studenten sollten sich dann nicht nur Gedanken darüber machen, wo es das beste Mensaessen gibt und welches Kino die höchste Studentenermäßigung bietet. Auch über den richtigen Versicherungsschutz lohnt es nachzudenken, falls dies nicht bereits geschehen ist.



Ganz gleich, ob man Goethes Faust büffelt, sich mit den neuesten Entwicklungen der Gentechnik befasst oder Paragraphen paukt, auch ein Student sollte gegen bestimmte Risiken versichert sein. Die Krankenversicherung ist ohnehin Pflicht. Doch darüber hinaus lohnt es sich, über eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hausratsversicherung nachzudenken.

Private Haftpflichtversicherung

Eine kleine Unachtsamkeit kann bereits dazu führen, dass man anderen Personen einen großen Schaden zufügt. Wer in der Seminargruppe seinen Kaffee über den Laptop des Kommilitonen schüttet, der muss diesen möglicherweise ersetzen. Auch wenn ein angehender Arzt unsachgemäß mit medizinischem Gerät umgeht, etwa ein ausgeliehenes Mikroskop zu Bruch geht, können schnell hohe finanzielle Forderungen entstehen. Dann ist es gut, eine Haftpflichtversicherung zu haben: Sie leistet, wenn man andere Personen Schadensersatzansprüche anmelden.

Sind die Eltern bereits im Besitz eines Haftpflichtvertrages, dann ist es meist nicht nötig, eine eigene Versicherung abzuschließen. Denn die Kinder sind in der Regel bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung mitversichert. Wer bereits vor dem Studium berufstätig war oder ein Zweitstudium beginnt, braucht aber einen eigenen Vertrag.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als Student abschließen? Ja, das ist möglich – und unter Umständen eine schlaue Entscheidung. Denn wer seinen angestrebten Beruf später aufgeben muss, sei es krankheitsbedingt oder wegen eines Unfalls, der findet sich schnell in der Armutsfalle wieder. Auch der Staat bietet im Falle der Berufsunfähigkeit nur wenig Schutz: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zahlt höchstens 30 Prozent des vorherigen Bruttolohns. Studenten haben in der Regel gar keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hier bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten zumindest einen Basisschutz. Meist gilt jedoch erst ab dem 05. Fachsemester oder zum Ende des Studiums der angestrebte Beruf als Maßstab im Leistungsfall. Zuvor sind viele Verträge mit einer sogenannten „Erwerbsunfähigkeitsklausel“ ausgestattet, so dass der Student nur bei einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit Geld ausgezahlt bekommt.

Wichtig ist bei Abschluss eines Vertrages, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie beinhaltet. Dann kann die Berufsunfähigkeitsrente nach dem Studium an den aktuellen Beruf angepasst werden, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird und je weniger Vorerkrankungen vorliegen, desto besser sind in der Regel die Konditionen für die Versicherten.

Hausratversicherung

Ob man als Student eine Hausratversicherung braucht, hängt im Wesentlichen vom Wert des Hausrates ab. Wer kaum Wertsachen besitzt und nur wenige Möbel sein Eigen nennt, für den lohnt sich ein solcher Vertrag nur bedingt. Anders sieht es schon aus, wenn der Studiosus auch eine wertvolle Kamera und den teuren Laptop in der Wohnung aufbewahrt. Versichert sind die wertvollen Besitztümer dann zum Beispiel bei Raub, Vandalismus, Feuerschaden oder Leitungswasserschäden.

Es gilt die Faustregel: Wer seinen Hausrat bei Verlust nicht komplett aus eigener Tasche ersetzen kann, der sollte eine Hausratversicherung abschließen. Auch lohnt es sich nachzufragen, ob Papa oder Mama bereits einen Vertrag besitzen. Viele Versicherungen bieten zusätzlichen Schutz für Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung, ein eigenständiger Vertrag ist dann nicht notwendig.

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