15.07.2011
Rubrik: Sparten

Betrugsversuch

Unseriöse Angebote für betriebliche Unfallverhütung

Verbandskästen, Informationsmaterial und -tafeln zum Arbeitsschutz - sie gehören in jedes Unternehmen. Die Quellen, woher der Unternehmer derartiges Material bezieht, sollten allerdings gut geprüft werden.



Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt derzeit vor Anbietern, die auf unseriösem Weg Waren zum Arbeitsschutz an den Mann bringen: Per Telefon wollen die Betrüger Firmeninhaber überreden, Kaufverträge für solche Angebote abzuschließen. Dabei handeln sie angeblich in der Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers. Ankündigungen von Kontrollbesuchen oder Benachrichtigungen an zuständige Behörden werden hierbei zusätzlich zur Einschüchterung genutzt.

Dabei ist solchen „krummen Geschäften“ eigentlich überhaupt keine Aufmerksamkeit zu schenken. Broschüren, Plakate, Seminare und Schulungsangebote und ähnliches sind über die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse nämlich kostenlos erhältlich. Dabei liegt es aber in der Hand des Firmeninhabers, diese Angebote selbst anzufordern: Die Versicherungsträger beauftragen „weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe anzurufen“ um dergleichen „kostenpflichtig anzubieten“, heißt es in der aktuellen DGUV-Pressemitteilung. Kontrollen werden zudem nur von Mitarbeitern durchgeführt, die der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angehören und sich entsprechend ausweisen können. Das externe Firmen von diesen autorisiert werden, ist ausgeschlossen.

Eigenverantwortlichkeit im Arbeitsschutz

Die Betrugsversuche hatte es im Zuge der Einführung der DGUV Vorschrift 2 gegeben. Diese Unfallverhütungsvorschrift betrifft die Regelungen von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Sie bietet die Möglichkeit, eine Betreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte am tatsächlichen Bedarf zu orientieren. Dem Unternehmer wird dadurch mehr Eigenverantwortung zuteil: Er entscheidet, welche Maßnahmen angemessen sind, um den bestmöglichen und sicheren Arbeitsablauf zu garantieren.

Nach DGUV Vorschrift 2 ist die „Gefährdungsbeurteilung“ von entscheidender Relevanz. Dabei ist es notwendig, sich mit den konkreten Arbeitsabläufen und entsprechenden präventiven Maßnahmen genau auseinander zu setzen. Die Betreuung durch Ärzte oder Fachkräfte kann damit betriebsspezifisch angepasst werden. Die eher situationsgebundene und flexiblere Gestaltung des Arbeitsschutzes geht damit auch mit der Effektivität der Arbeitsprozesse einher.

Über Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Informationsmaterial kann man sich stets bei dem jeweiligen Unfallversicherungsträger informieren.

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