06.07.2011
Rubrik: Sparten

Freiwilligendienste

Beim Freiwilligendienst richtig versichert

Wer nicht will, der muss nicht mehr: Ab dem 01. Juli 2011 ersetzt der neue freiwillige Wehrdienst den bisherigen Grundwehrdienst. Damit wird auch der Zivildienst in einen Bundesfreiwilligendienst umgewandelt. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man sich zum Dienst an der Waffe oder zu einem freiwilligen Engagement in einem Pflegeheim verpflichtet?



Auch wenn man sich zukünftig freiwillig engagiert, so besteht dennoch die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung fort. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Allerdings brauchen sich die Berufssoldaten und fleißigen Helfer keine Sorgen zu machen: Die Rentenversicherungsbeiträge während der Freiwilligendienste übernimmt der Staat. Auch werden die Wehrdienstzeiten sowie die Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes automatisch an die Rentenversicherung gemeldet.

Von einer Neuregelung können die Bezieher einer Waisenrente profitieren. Bisher war es nicht möglich, die Waisenrente auch während der Zeit des Zivildienstes zu erhalten. Doch wer sich zum Bundesfreiwilligendienst verpflichtet, kann seit dem 01. Juli weiterhin diese Unterstützungsleistung für sich beanspruchen. Wehrdienstleistende hingegen erhalten nach wie vor keine Waisenrente ausgezahlt.

Während des Bundesfreiwilligendienstes gesetzlich unfall- und haftpflichtversichert

Wie der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV in einer aktuellen Pressemeldung mitteilte, sind die Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes kostenfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Sie genießen als Beschäftigte Schutz bei ihren helfenden Tätigkeiten sowie auf den Wegen von und zur Einsatzstelle. Wenn sich dann ein Unfall ereignet, so zahlt die Unfallversicherung die Kosten für eine Heilbehandlung, die Rehabilitation sowie im Falle der Erwerbsunfähigkeit eine Unfallrente. Während ihrer Tätigkeit sind die zukünftigen „Bufdis“ (Bundesfreiwilligendienstleistende) auch gesetzlich haftpflichtversichert.

Der Versicherungsschutz besteht jedoch nur, während die Freiwilligen ihrer Hilfstätigkeit nachgehen. In der Freizeit sind die jungen Ehrenamtlichen nicht versichert – hier empfiehlt es sich, über privaten Versicherungsschutz nachzudenken. So ereignen sich laut Unfallstatistik nur 16 Prozent aller Unfälle auf der Arbeit, der Großteil jedoch in der Freizeit oder im Haushalt.

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