08.06.2011
Rubrik: Markt

Urlaubszeit

Urlaubszeit - Was man bei seiner Reiseapotheke beachten sollte

Auf Reisen ist sie immer mit dabei: Eine gute Reiseapotheke - angepasst ans jeweilige Urlaubsziel. Hierbei gilt es allerdings auch einiges zu berücksichtigen, möchte man sowohl die Wirksamkeit der Arzneimittel und deren erlaubtes Mitführen gewährleisten.



Das Centrum für Reisemedizin (CRM) gab kürzlich in einer Pressemitteilung einige entsprechende Hinweise zum richtigen Umgang mit Medikamenten beim Auslandsaufenthalt. Beachten sollte man dabei etwa die unterschiedliche Temperatureinwirkungen: Bei zu heißer oder kalter Lagerung kann beispielsweise Insulin die Wirkung verlieren. Zäpfchen zur Schmerz- oder Fieberlinderung bei Kindern sind vor allem bei Hitze nicht empfehlenswert, da sie aufweichen: Tropfen oder Säfte sind weniger anfällig. Eine Checkliste für die kindgerechte Reiseapotheke kann man beim CRM finden.

Entscheidet man sich zum Beispiel für eine Reise in ein arabisches Land, muss man wissen, dass hier nicht jedes Medikament eingeführt werden darf. Das CRM warnt insbesondere vor Einfuhr solcher Mittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (etwa morphinhaltige Schmerzmittel). Eine ärztliche Bescheinigung hilft in den meisten Fällen, allerdings können die Medikamente bei fehlender Vorlage beschlagnahmt werden. Auch in nichtarabischen Länder sind derartige Bestimmungen zu beachten. Genaue Informationen gibt es hierzu in der jeweiligen Botschaft.

Organisation bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme

Chronisch Kranke müssen oft zu bestimmten Zeiten ihre Medikamente einnehmen. Hier kann bereits durch clevere Organisation Problemen vorgebeugt werden. Es ist ratsam, die doppelte Menge an der dringend benötigten Medizin auf Handgepäck und aufgegebenes Gepäck aufzuteilen. So steht diese bei Verzögerungen oder Verlust eines der Gepäckstücke trotzdem zur Verfügung. Zudem ist die Zeitumstellung beim Reisen zu beachten: Die Einnahmezeiten müssen entsprechend angepasst werden.

Aufpassen sollte man beim Erwerb von Arzneimitteln am Urlaubsort. Gefälschte Produkte sind etwa in einigen Ländern Asiens und Afrikas keine Seltenheit. Sie enthalten nur teilweise den benötigten Wirkstoff – wenn überhaupt. Ist man auf deren Kauf jedoch angewiesen, wird empfohlen, die Packungsbeilage des Medikaments bzw. die Information über Wirkstoff, Dosierung und Markenname mitzunehmen. Falsche Arzneimittel könne man mitunter an fehlgedruckten Verpackungen, ungewohntem Geruch bzw. Geschmack sowie brüchiger Tablettenkonsistenz erkennen.

Krankenversicherungsschutz im Ausland

Neben der guten Reiseapotheke sollte man sich gegen Erkrankungen im Ausland unbedingt absichern. Impfungen können hier präventiv wirken, doch im Krankheitsfall ist auch der richtige Versicherungsschutz wichtig: Ohne eine private Auslandskrankenversicherung sind die Beträge, die man im Unfall- oder Krankheitsfall zahlen muss, enorm.

Das CRM weist jedoch darauf hin, dass nicht jeder Privatanbieter die gewünschte Leistung im Notfall bietet. Hier empfiehlt es sich, das Kleingedruckte in den Verträgen zu beachten. Ein Versicherungsexperte kann weitere wertvolle Hinweise geben. Länderspezifische Merkblätter zum Auslandsversicherungsschutz stellt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) zur Verfügung.

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