09.01.2011
Rubrik: Markt

Insolvenzgeldumlage

Ich zahle 0,0 Prozent!

Arbeitgeber und Unternehmen werden im Jahr 2011 entlastet – zumindest, wenn es um die Insolvenzgeldumlage geht. Auf 0,0 Prozent wird der Umlagesatz für das laufende Kalenderjahr 2011 festgesetzt: Es gab weniger Pleiten als im Vorjahr befürchtet, sodass Überschüsse angespart wurden.


Es ist eine sinnvolle Absicherung: Geht ein Unternehmen in die Insolvenz und kann die Lohnfortzahlungen nicht mehr leisten, so erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer zum Ausgleich ihres ausgefallenen Gehaltes ein Insolvenzgeld von maximal drei Monatszahlungen (früher: Konkursausfallgeld).
Finanziert wird dieses Insolvenzgeld durch eine Umlage, die der Arbeitgeber monatlich an die Krankenkassen zu entrichten hat. Verwaltet wird das eingezahlte Geld jedoch von der Bundesarbeitsagentur.

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes aller im Unternehmen Beschäftigten berechnet.
Alljährlich legt das Arbeitsministerium fest, wie hoch der Umlagesatz für das Folgejahr ist: Er muss so hoch sein, dass die Einnahmen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Insolvenzen ausreichen, um die Aufwendungen für das Folgejahr zu decken.
Die Festlegung des Umlageverfahrens wird jedoch auch kritisch betrachtet, wirkt es doch stark prozyklisch: In wirtschaftlich schlechten Zeiten müssen Betriebe mehr zahlen, während sie in guten Zeiten entlastet werden.

Da die Höhe des Umlagesatzes von der erwarteten Wirtschaftsentwicklung abhängt, sind große Schwankungen möglich. So stieg der Umlagesatz beispielsweise zum Beginn des Jahres 2010 stark an und vervierfachte sich auf 0,41 Prozent des Arbeitsentgeltes, da man infolge der Wirtschaftskrise mit einer weiteren Zunahme der Insolvenzen rechnete. Doch die Konjunktur erholte sich, die Pleiten blieben aus. Auf dem Konto der Arbeitsagentur hat sich nun ein Überschuss von 1,1 Milliarden Euro angesammelt, der an die Arbeitgeber zurückgegeben werden soll: Im Jahr 2011 sind keine Beiträge für das Insolvenzgeld fällig!

Positive Nachrichten also für Arbeitgeber, die ihre Lohnzusatzkosten ein wenig senken können, auch wenn die Beitragserhöhungen zur gesetzlichen Krankenversicherung die Ersparnisse wieder zunichte machen.

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