13.09.2010
Rubrik: Sparten

Junge Fahranfänger mit Vorteilen

Begleitetes Fahren mit 17 von Versicherungen belohnt

Eigentlich müssen junge Fahranfänger mit einem recht hohen Beitrag für die Kfz-Versicherung rechnen. Durch das begleitete Fahren mit 17 Jahren, das 2011 vom Verkehrsmodell zum Regelfall wird, kann sich das ändern, da die Unfall- und Deliktstatistiken im Vergleich zu 18-jährigen Führerscheinneulingen deutlich besser ausfallen.


Was 2004 in Niedersachsen als Pilotprojekt begann, soll ab nächstem Jahr regulär gelten. Beim begleiteten Fahren mit 17, kurz BF17, dürfen Jugendliche mit Vollendung des 17. Lebensjahrs mit einer namentlich festzulegenden Begleitperson an ihrer Seite auf deutschen Straßen Auto fahren. „Wir haben das begleitete Fahren genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Das Begleitete Fahren hat eindeutig positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Deshalb machen wir jetzt aus dem Modellvorhaben ein Dauerrecht“, erklärt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Der Gesetzentwurf zum BF17 wurde bereits verabschiedet und wartet nun auf die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) erstellte Studie belegt: Die Zahl der Unfälle bei Teilnehmern des BF17-Projekts ist um 22 Prozent geringer als bei 18- bis 23-Jährigen. Zudem werden 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße begangen.

Genau diese höhere Sicherheit im Straßenverkehr gefällt wiederum den Versicherern, die eine entsprechende Anpassung in ihren Tarifen ausgearbeitet haben. Schließt der Jugendliche eine Kfz-Versicherung für sein eigenes Auto ab, kann er auf deutliche finanzielle Vorteile hoffen.
Durch das nachgewiesene geringere Risiko wird die Schadensfreiheitsklasse günstiger ausfallen, was sich in niedrigeren Versicherungsprämien ausdrückt. Bei einigen Versicherern ist ein Nachlass von 25 Prozent zu erwarten. Die Angebote fallen unterschiedlich aus. Daher sollte man bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften direkt nach Rabatten und Konditionen fragen.
Kommt der junge Fahranfänger aber als zusätzlicher Fahrer eines Fahrzeugs hinzu, muss der Fahrzeughalter wegen des erhöhten Unfallrisikos mehr für seine Versicherung zahlen.

Konditionen zum BF17: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sowie mindestens fünf Jahre im Besitz ihres Führerscheins sein. Außerdem dürfen nicht mehr als drei Punkte auf dem „Flensburger Konto“ der Begleitperson stehen. Hält der begleitete Fahrer die Auflagen zum BF17 nicht ein, werden die Fahrerlaubnis widerrufen, ein Bußgeld fällig, die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar zum Führerscheinneuerwerb notwendig.
Will man dann als Volljähriger weiterhin fahren, muss die Dreimonatsfrist eingehalten und der Antrag zur unbeschränkten Fahrerlaubnis und zum EU-Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

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