11.07.2010
Rubrik: Markt

Ticketrücktrittversicherung

Wenn man die Konzertkarte nicht einlösen kann ...

Der lang ersehnte Abend rückt näher, man freut sich schon sehr auf eine spannende Theatervorstellung oder ein Weltklassekonzert und dann kann man wegen Krankheit oder anderer Gründe nicht hingehen. Die Enttäuschung ist zwar groß, doch mit einer Ticketrücktrittversicherung kann wenigstens der finanzielle Schaden verhindert werden.


Schon für wenig Geld kann man sich absichern. Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme für die Eintrittskarten. Es gibt Angebote ab unter zwei Euro. Gerade aber bei höheren Eintrittspreisen kann die Erleichterung groß sein, wenn man, statt die Veranstaltung besuchen zu können, wenigstens sein Geld für das Ticket erstattet bekommt. Der Versicherungsschutz gilt für Konzert-, Musical-, Theater- oder Eintrittskarten für Sportveranstaltungen.

Eine Ticketrücktrittversicherung ist im Grunde genommen ähnlich einer befristeten Reiserücktrittsversicherung. Es gelten oft dieselben Rücktrittsgründe, z. B.
  • Unfall
  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Arbeitsplatzwechsel, betriebsbedingte Kündigung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Elementar- oder anderer erheblicher Schaden am Eigentum der/des Versicherten
Ein solcher Kartenrücknahmeschutz kann i. d. R. mit der Buchung, muss aber meist spätestens 30 Tage vor Beginn des Versicherungsschutzes, nämlich dem Veranstaltungsdatum, abgeschlossen werden.

Was den Geltungsbereich der Ticketrücktrittversicherung betrifft, sollte darauf geachtet werden, wo die Veranstaltung statt findet, da u. U. die Gültigkeit des Versicherungsschutzes auf Deutschland beschränkt sein kann.

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