03.07.2010
Rubrik: Sparten

Kündigungsdaten melden

Für weniger Bürokratie - Kündigungsdaten an ELENA

Im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens (ELENA-Verfahren), das Anfang 2010 eingeführt wurde, gibt es ab Juli 2010 eine Neuerung: Nun müssen mehr Daten als nur das Austrittdatum an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemeldet werden.


Mit der nächsten Lohnabrechnung müssen ab diesem Monat eine Reihe von Daten zur Kündigung angegeben werden:
  • Wann erfolgte die Kündigung bzw. wann wurde das Arbeitsverhältnis beendet?
  • Gab es eine Befristung des Arbeitsverhältnisses und wurde sie evtl. verlängert?
  • Welche Seite hat gekündigt?
  • Wurde die Kündigung schriftlich abgegeben? Wie wurde sie zugestellt?
  • Beruht die Kündigung auf vertragswidrigem Verhalten? (Wenn ja, Verhaltensschilderung)
  • Gab es Abmahnungen?
  • Wurde eine Abfindung oder eine Urlaubsabgeltung gezahlt?
Die Meldefrist beträgt drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei kürzerer Befristung oder einer fristlosen Kündigung muss die Änderung umgehend angezeigt werden.

Die Änderung muss nicht mehr gemeldet werden, wenn bei einer Verlängerung des befristeten Beschäftigungsverhältnisses die Befristungszeit länger als drei Monate ist.

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