05.10.2009
Rubrik: Sparten

Betriebsveranstaltungen

Versicherungsschutz bei Betriebsfeiern

Ob Weihnachtsfeier oder Sportveranstaltung - viele Firmen organisieren Veranstaltungen für ihre Mitarbeiter zur Abwechslung vom beruflichen Alltag und zur Verbesserung des Betriebsklimas.


Weihnachtsfeiern und Betriebssportfeste werden gern genutzt, um das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter und deren Motivation zu stärken.

Da die Feste häufig außerhalb der Firmenräume und nicht zur üblichen Arbeitszeit stattfinden, ist einiges zu beachten, damit der gesetzliche Unfallschutz bestehen bleibt.

Damit die Teilnehmer bei solchen Veranstaltungen Versicherungsschutz genießen, muss es sich um eine offizielle Feier handeln:
  • Veranstalter muss die Unternehmensleitung sein
  • die Feier muss allen Mitarbeitern offen stehen
  • ein Vorgesetzter muss anwesend sein

Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, besteht i.d.R. Versicherungsschutz für die Mitarbeiter bei der An- und Abreise sowie bei der Feier selbst.
In großen Unternehmen gelten diese Voraussetzungen auch für Abteilungsfeiern.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen, wie ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: B 2 U 27/ 08 R) belegt.

Ein 65-jähriger Versicherungskaufmann verletzte sich schwer bei einem Faschingsfussballturnier in Kiel.
Der Senat lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall einzustufen. Der kann keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse geltend machen.
Bei dem Fussballturnier habe es sich nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt.
So habe der Kostümzwang eine gehörige Menge der Beschäftigten ausgegrenzt - der Vertreter der beklagten Berufsgenossenschaft verwies in diesem Zusammenhang auf die mangelnde Karnevalstradition im Norden. Zudem haben nur etwa 100 der 1600 Beschäftigten an der Veranstaltung teilgenommen.

Das Gericht erläuterte, dass für eine Gemeinschaftsveranstaltung, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe, eine Einladung an die gesamte Belegschaft nicht ausreiche. Vielmehr müsste die Veranstaltung derart konzipiert sein, dass alle Mitarbeiter daran teilnehmen können.

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