09.09.2009
Rubrik: Sparten

Fristen beachten

Verzögerungen können zu Leistungsverlust führen

Wer eine Frist versäumt, muss die Rechtsfolgen akzeptieren und bekommt unter Umständen keine Leistungen von der Versicherung. Das Amtsgericht München hatte kürzlich einen solchen Fall zu entscheiden.


Der Versicherte verletzte sich bei einem Sturz schwer am Knöchel. Vier Tage nach dem Unfall meldet der Verletzte, dass sein Arzt einen Knöchelbruch festgestellt habe, aber nicht von einer bleibenden Beeinträchtigung ausgehe.

Doch der Heilprozess verläuft nicht wie erwartet. Zwei Jahre später wurde festgestellt, dass der Patient auf Dauer zum Teil invalide bleibt. Der Betroffene meldete zweieinhalb Jahre nach dem Unfall seine Invalidität an die Versicherung.

Der Versicherer berief sich auf eine 15-Monats-Frist, die überschritten wurde. Zwischen Verletzung und Meldung sei zu viel Zeit vergangen - damit sei das Unternehmen nicht zu Leistungen verpflichtet.
Der Unfallversicherer könne auch nicht für die schwer aufzuklärenden Spätfolgen haften.

Bevor eine Unfallversicherung abgeschlossen wird, sollte man sich die vertraglich festgelegten Fristen genau anschauen:

Innerhalb des ersten Jahres nach einem Unfall werden die grundsätzlichen Vorraussetzungen für einen Leistungsanspruch aus einer Unfallversicherung geschaffen.
Der Unfall muss innerhalb von 12 Monaten zu einer dauerhaften Schädigung (Invalidität) führen.

Die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit muss spätestens 15 Monate nach dem Unfall von einem Arzt bestätigt werden.

Zusätzlich muss - ebenfalls innerhalb von 15 Monaten - eine Invaliditätsentschädigung beim Versicherer beansprucht werden.

Bei einigen Tarifen sind auch Fristverlängerungen möglich.

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