Artikel zum Thema: Prozesskostenhilfe

14.05.2013

Urteil

Gerichtskosten - Lebensversicherung auflösen statt Prozesskostenhilfe

Wer eine Lebensversicherung hat, muss diese auflösen bevor er einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Wem ein teurer Gerichtsprozess ins Haus steht, der muss für dessen Finanzierung notfalls seine Lebensversicherung auflösen. Es sei denn, es handelt sich um eine so genannte Riester-Rente, für die gesetzlich geregelt ist, dass sie für die Prozesskostenhilfe nicht in Frage kommt.» weiterlesen