Artikel zum Thema: Mietvertrag
02.07.2013
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Urteil
Mietschulden - Erben haften nur bedingt
Erben haften nur bedingt für Mietschulden. Nach dem Tod eines Mieters läuft der Mietvertrag mit den übrigen in der Wohnung lebenden Angehörigen weiter. Wohnte der Verstorbene allein, treten die Erben in den Vertrag ein.» weiterlesen29.04.2013