Artikel zum Thema: Mietschulden

02.07.2013

Urteil

Mietschulden - Erben haften nur bedingt

Erben haften nur bedingt für Mietschulden. Nach dem Tod eines Mieters läuft der Mietvertrag mit den übrigen in der Wohnung lebenden Angehörigen weiter. Wohnte der Verstorbene allein, treten die Erben in den Vertrag ein.» weiterlesen