Artikel zum Thema: Mietschulden
02.07.2013
Erben haften nur bedingt für Mietschulden. Nach dem Tod eines Mieters läuft der Mietvertrag mit den übrigen in der Wohnung lebenden Angehörigen weiter. Wohnte der Verstorbene allein, treten die Erben in den Vertrag ein.» weiterlesen