Artikel zum Thema: Kündigungsschutzverfahren
04.09.2013
Urlaubsansprüche sind auch in laufenden Kündigungsschutzverfahren gültig. Zieht sich der Streit um eine Entlassung jahrelang hin, ohne dass die Kündigung rechtswirksam geworden ist, gelten in dieser Zeit alle Urlaubsansprüche weiter. Verweigert der Arbeitgeber während des Rechtsstreits den beantragten Urlaub, gerät er auch ohne Mahnung des Arbeitnehmers in Verzug.» weiterlesen