Seit dem 1. Juli 2022 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Nettoeinkommen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, sich zu erkundigen, ob Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und Banken auch tatsächlich die neuen Werte anwenden. Zu viel gezahlte Beträge können zurückerlangt werden.