Artikel zum Thema: Fahrstuhl
15.04.2015
Auch die Kosten eines Fahrstuhls sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig, wenn ein ärztliches Testat die gesundheitliche Notwendigkeit bescheinigt. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Einbau eine erhebliche Wertsteigerung der Immobilie verbunden ist, wie das Finanzgericht Köln mit einem aktuellen Urteil bestätigte.» weiterlesen