Studierende, die neben ihrem Studium arbeiten, müssen sich häufig mit der Frage auseinandersetzen, wieviel sie arbeiten und verdienen dürfen, ohne dass das staatliche Kindergeld als zusätzliches Einkommen wegfällt. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn das Kind noch keine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung absolviert hat. Die Zeit des Zivil- oder Wehrdienstes wird dazu gerechnet. Ein abgebrochenes Studium oder der Wechsel in einen anderen Studiengang ...