Förderung der privaten Pflegevorsorge von Bundeskabinett gebilligt
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett beschlossen, dass es eine staatliche Förderung von privaten Pflegezusatzversicherungen geben soll. Vorbild ist die Riester-Rente. Wer im Alter eine bessere Betreuung will, der muss zukünftig privat vorsorgen. Doch worauf müssen sich die Verbraucher einstellen?
- Bei den geförderten Policen soll es sich um sogenannte „Pflegetagegeldversicherungen“ handeln. Das bedeutet, der Versicherer zahlt pro Tag einen bestimmten Betrag, wenn eine versicherte Person zum Pflegefall wird.
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- Damit möglichst viele Menschen von der staatlichen Förderung profitieren können, ist vorgesehen, dass unabhängig vom Einkommen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie erhalten. Die Auszahlung der Zulage übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung. Es wird jedoch keine steuerlichen Vorteile wie bei der Riester-Rente geben.
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- Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. So müssen Sparer mindestens zehn Euro pro Monat (120 im Jahr) einzahlen, um Anspruch auf die Zulage zu haben. Darüber hinaus wird die Förderung nur ausgezahlt, wenn laut Versicherungsvertrag in der Pflegestufe III mindestens 600 Euro monatlich an Unterstützung vorgesehen sind.
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- Der Abschluss der Zusatzversicherung soll diskriminierungsfrei sein. Das heißt, die Versicherer dürfen keinen Antragsteller aufgrund von Gesundheitsfragen ablehnen und auch nicht prüfen, wie groß das Risiko ist, dass eine Person später zum Pflegefall wird. Leistungsausschlüsse dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.
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- Auch den Versicherungsunternehmen legt die Bundesregierung Ketten an. Damit das Geld tatsächlich den Versicherten zugute kommt, ist eine Deckelung der Verwaltungs- und Abschlusskosten vorgesehen.
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