05.05.2021

6 Mythen entzaubert

Zahnzusatzversicherung – wer braucht denn sowas?

Zahnzusatzversicherung – wer braucht denn sowas?Gut lachen, denn die Zahnzusatzversicherung übernimmt häufig sogar Prophylaxe.Foto: geralt / pixabay

Eine Zahnzusatzversicherung kostet unnötig Geld und bringt nur etwas, wenn ich schon älter bin. Stimmt das wirklich, oder sind das alles Mythen? Hier erfahren Sie die Wahrheit über die Bedeutung von Zahnzusatzversicherungen.

1. Mythos: Die Zahnzusatzversicherung ist nur für ältere Menschen etwas

Die Zusatzversicherung für Zähne brauchen doch nur ältere Menschen, denn junge haben ein gesundes Gebiss und kaum Zusatzkosten für kostspielige Zahnbehandlungen. Das stimmt in der Theorie, allerdings sieht die Praxis häufig anders aus.

Auch junge Menschen mit einem vermeintlich gesunden Gebiss können plötzlich aufwendige Zahnbehandlungen benötigen. Da macht ein Upgrade zur Zahnzusatzversicherung natürlich Sinn. Wer sich beispielsweise als jüngerer Mensch beim Sport verletzt und einen großen Teil seines Zahnes verliert, muss womöglich auf aufwendigere Rekonstruktionsmaßnahmen (beispielsweise eine Überkronung oder sogar ein Implantat) zurückgreifen. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse häufig nur bedingt. Ohne eine Zahnzusatzversicherung müssen sich junge Menschen vielleicht sogar in finanzielle Abhängigkeit durch einen Kredit begeben, und das möchte doch wirklich niemand.

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht nur Rekonstruktionsmaßnahmen, sondern auch Prophylaxebehandlungen. Dadurch können auch junge Menschen profitieren und zum Zahnerhalt ohne Mehrkosten beitragen.

2. Mythos: Die Zahnzusatzversicherung übernimmt nur wenige Kosten

Ein weiterer Mythos: Die Zahnzusatzversicherung übernimmt nur einen geringen Kostenanteil. Das stimmt so nicht, denn der ausgewählte Tarif der Zahnzusatzversicherung entscheidet darüber, welche Kostenanteile reguliert werden. Gerade der Zahnersatz kann äußerst kostspielig werden und beispielsweise das Urlaubsbudget für die nächste Reise deutlich schmälern.

Das muss nicht sein, denn die Zahnzusatzversicherung übernimmt beispielsweise bis zu 100 Prozent der Kosten. Damit nicht genug, denn die Zusatzversicherung kann häufig auch für Zahnprophylaxe in Anspruch genommen werden, sodass auch dieser Kostenanteil von ca. 200–300 €/Behandlung entfällt.

3. Mythos: Die Zahnzusatzversicherung kostet monatlich mehr, als sie mir bringt

Dass die Zahnzusatzversicherung (monatlich) Geld kostet, ist klar und längst kein Mythos. Die Kostenhöhe entscheidet jedoch jeder selbst: durch den ausgewählten Tarif. Einige Zahnzusatzversicherungen gibt es bereits für unter 10 €/Monat. Wie hoch die Kostenbelastung tatsächlich ist, entscheiden insbesondere die Leistungsmerkmale und das Alter. Wer den kompletten Schutz inklusive der Übernahme von Zahnprophylaxe und 100 Prozent der Aufwendungen für den Zahn erhalten möchte, muss natürlich tiefer in die Tasche greifen.
Einige Anbieter für Zahnzusatzversicherungen bieten sogar smarte Lösungen zum Sparen. Wer sich beispielsweise von dem Zahnarzt-Netzwerk der Versicherungsunternehmen behandeln lässt, kann noch einmal bei den Tarifkosten sparen. Ein ähnliches Modell nutzen viele Kunden bereits bei ihren Kfz-Versicherern, um zusätzlich zu sparen.

4. Mythos: Die Abrechnung der Behandlungskosten über die Versicherung ist aufwendig

Der Mythos, dass die Abrechnung der Behandlungskosten über die Zahnzusatzversicherung besonders aufwendig ist, gilt ebenfalls als überholt. Abhängig vom Versicherer und den Vereinbarungen im Tarif muss natürlich eine Abfolge bei der Erstattung der Kosten beachtet werden. Einige Zahnzusatzversicherungen zahlen unkompliziert nach Einreichung der Rechnung, bei anderen ist ab einer bestimmten Kostensumme die vorherige Zustimmung und Einreichung des Heil- und Kostenplanes des Zahnarztes notwendig.

Ein Blick in die Tarifunterlagen hilft, um mögliche Verzögerungen zu verhindern und Irrtümer zu beseitigen. Hat die Behandlung (nach der Genehmigung der Versicherung) stattgefunden, wird die Rechnung im Original bei der Zusatzversicherung eingereicht. Das kann mittlerweile häufig online erfolgen. Nach erhaltener Rechnung überprüfen die Zahnzusatzversicherung die Rechnung auf Richtigkeit und erstatten die Auslagen gemäß den Tarifvereinbarungen auf das Bankkonto bzw. als Check.

Hinweis: Mittlerweile nutzen immer mehr Versicherungsunternehmen smarte Wege, um die Abrechnung noch einfacher zu gestalten. Sie bieten beispielsweise eigene App-Lösungen, über welche die Rechnung bequem fotografiert und hochgeladen werden kann. Dadurch wird der Weg zur Kostenerstattung noch leichter.

5. Mythos: Ich habe keinen Ansprechpartner beim Versicherer

Viele Zahnzusatzversicherer sind im näheren Umfeld vielleicht gar nicht mit einer eigenen Filiale vertreten. Das hat für Versicherungsnehmer oft einen positiven Effekt auf die Tarifhöhe, denn Online-Versicherer stellen häufig besonders günstige Konditionen zur Verfügung. Die Befürchtung, dass kein Ansprechpartner zur Verfügung steht, wenn er im Versicherungsfall benötigt wird oder Fragen zur Zahnzusatzversicherung auftreten, ist meistens unbegründet.
Ansprechpartner sind oft telefonisch, über einen Chat, über E-Mail oder sogar über WhatsApp verfügbar. Wer sich einen Ansprechpartner vor Ort wünscht, sollte natürlich bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung gezielt auf lokale Versicherungsagenturen achten.

6. Mythos: Mit der Zahnzusatzversicherung bekomme ich nur die günstigen, älteren Behandlungsmethoden

Dieser Mythos stimmt absolut nicht. Ganz im Gegenteil, denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind häufig viel zu gering gestaltet, und so bleibt bei (aufwendigen) Zahnbehandlungen oft ein enormer Eigenanteil für die Patienten. Zwar gibt es seit Oktober 2020 eine höhere Bezuschussung für Zahnersatz (von 50 % auf 60 %), allerdings bleiben dennoch Restkosten, welche Versicherungsnehmer selbst tragen müssen.
Wer sich beispielsweise für ein Implantat mit Keramikkrone entscheidet, muss mit Kosten ab 3.000 € kalkulieren. Der Kostenanteil, den die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, würde 1.800 € betragen. Bleibt nach wie vor ein Rest von 1.200 € für die Versicherten. Möchten die Patienten dann weitere Zusatzleistungen (beispielsweise ein hochwertigeres Material oder besondere Behandlungsoptionen) wird es noch teurer und diese werden häufig von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen. Mit dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung haben Patienten ein finanzielles Back-up, denn sie wissen, dass ihr Eigenkostenanteil übernommen wird.

Aber mit dem Bonusheft bekomme ich doch mehr Zuschuss …

Kritiker der Zahnzusatzversicherung werden nun sagen, dass die 60 Prozent Zuschuss der Krankenkasse doch auf 75 Prozent erhöht werden können. Das Zauberwort: Bonusheft. Wer sein Bonusheft fünf Jahre vorbildlich führt, könnte einen Zuschuss von 70 Prozent bekommen; wer es zehn Jahre vorbildlich führt, sogar 75 Prozent. Hier liegt der Teufel im Detail: Das Bonusheft muss kontinuierlich geführt werden, ohne Lücken.

Die Sache mit den Regelversorgungen

Die Zahnzusatzversicherung lohnt sich auch deshalb, weil es die sogenannte Regelversorgung beim Zahnersatz gibt. Für Patienten bedeutet das: Ist beispielsweise ein Backenzahn weitgehend zerstört, würde die gesetzliche Krankenversicherung bei der Regelversorgung nur eine metallische Vollkrone übernehmen. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch nicht immer angenehm im Mundraum. Natürlich ist diese metallische Vollkrone deutlich günstiger als beispielsweise eine Keramikkrone. Ohne eine Zahnzusatzversicherung hätten Patienten vielleicht aus eigener finanzieller Kraft nicht die Möglichkeit, sich für die optische bessere Keramikkrone zu entscheiden.

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