Artikel zum Thema: Vermögensschadenhaftpflicht
10.06.2022
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Aufgepasst
Tücken Betriebshaftpflicht – nicht alle verursachten Schäden sind abgesichert
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung haben Unternehmen das Rundum-Sorglos-Paket, wenn es um Schadensregulierungen geht. Weit gefehlt, denn abgedeckt sind nur Personen- oder Sachschäden, welche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auftreten. Generell gehören Vermögensschäden nicht dazu, denn nur Vermögensfolgeschäden werden übernommen.» weiterlesen19.08.2016
Schadensersatz
Haftpflicht im Verein
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung haben Unternehmen das Rundum-Sorglos-Paket, wenn es um Schadensregulierungen geht. Weit gefehlt, denn abgedeckt sind nur Personen- oder Sachschäden, welche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auftreten. Generell gehören Vermögensschäden nicht dazu, denn nur Vermögensfolgeschäden werden übernommen.» weiterlesen02.07.2013