Artikel zum Thema: Teilschuld
09.09.2013
Die Verletzung der Anschnallpflicht kann zu einer Teilschuld bei Unfallschäden führen. Ein nicht angeschnalltes Autounfallopfer haftet mit demnach mit. Denn mit Gurt wären die Verletzungen weniger schwer ausgefallen.» weiterlesen