Artikel zum Thema: Strafe
19.12.2014
Ausbildungsförderung: Beim Ausfüllen eines Bafög-Antrages ist Ehrlichkeit Pflicht! Dies musste aktuell ein früherer Informatikstudent aus der Nähe von Augsburg erfahren, der 16.000 Euro an das Amt zurückzahlen muss. Wer sich vorsätzlich arm rechnet, muss sogar eine Geldstrafe fürchten.» weiterlesen