Artikel zum Thema: Sparte

13.05.2013

Rechtsschutzversicherung

Bundesgerichtshof erklärt Klauseln in Rechtsschutzverträgen für nichtig

Bundesgerichtshof erklärt Klauseln in Rechtsschutzverträgen für nichtig

Wer in der Finanzkrise viel Geld verloren hat, kann zukünftig zumindest auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung hoffen, wenn er seinen Anlageberater wegen einer Falschberatung verklagen will. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte eine Ausschlussklausel in Rechtsschutzverträgen für unwirksam, wonach Fälle im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlage-Beteiligungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.» weiterlesen