Artikel zum Thema: Grabpflege
05.09.2013
Die Kosten für Grabpflege kann nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Wer den Grabstein seiner verstorbenen Frau reinigen und richten lässt, kann die Kosten dafür nicht als Handwerksleistungen von seiner Einkommenssteuer absetzen.» weiterlesen