Artikel zum Thema: Einkommensteuer
20.06.2013
Nach dem Einkommensteuergesetz können für haushaltsnahe Dienstleistungen jährlich maximal 4.000 Euro von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Honorare oder Tierarztrechnungen, die ein Tierarzt für seine Tätigkeiten verlangt, zählen nicht dazu.» weiterlesen