Artikel zum Thema: Automarkt

06.03.2013

Kasko

Kfz-Versicherung behält bei Verkauf des Autos Gültigkeit

Wer ein Auto verkauft, der vermacht dem Käufer des PKW auch seinen Kfz-Versicherungsschutz. Sowohl die Haftpflichtversicherung als auch der Kaskoschutz gehen auf den neuen Besitzer des Wagens über. Für den Verkäufer kann dies ein Risiko bedeuten. Im schlimmsten Fall muss er die Kfz-Prämie für den alten Vertrag zahlen, obwohl er diesen schon gar nicht mehr nutzt.» weiterlesen