Artikel zum Thema: Arzthonorar

21.06.2017

Rechtsstreit

Private Krankenversicherung: Freiwillig gezahltes Arzthonorar nicht von Steuer absetzbar

Private Krankenversicherung: Freiwillig gezahltes Arzthonorar nicht von Steuer absetzbar

Kann ein Versicherter ein Arzthonorar von der Steuer absetzen, das er gezahlt hat, um eine Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung zu erhalten? Leider nicht, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg zeigt. Aber das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen.» weiterlesen