24.06.2013

Elementarschutz

Wie Campingmobile bei Hochwasser versichert sind

Millionenwerte sind im Hochwasser, welches kürzlich mehrere Bundesländer heimgesucht hat, vernichtet worden, darunter auch tausende Kraftfahrzeuge. Wer zahlt, wenn das Campingmobil oder der Wohnwagen der Überschwemmung zum Opfer gefallen sind?

Das verlängerte Wochenende ist geplant, das Wohnmobil vorbereitet. Im Rahmen der aktuellen Überschwemmungen ereilt das Fahrzeug jedoch das Schicksal: Wie tausende anderer Kraftfahrzeuge versinkt es im Wasser und wird schwer beschädigt. Die Frage ist: Welche Versicherung zahlt?

Wer für seinen Campingbus oder Wohnwagen im Minimum eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist bei Hochwasser abgesichert, wenn er allgemeine Vorsichtsmaßregeln beim Reisen mit seinem Campingfahrzeug einhält. Dazu gehört, bei Wetterwarnungen vor Hochwasser und der konkreten Gefahr von Überflutungen nicht gerade einen Standplatz in Ufernähe auszuwählen – oder diesen zumindest nach Möglichkeit rechtzeitig zu verlassen. Generell sind Überschwemmungsschäden an Kraftfahrzeugen jedoch vom Grundsatz her bei bestehender Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Die Versicherung bezahlt hierbei Schäden am Fahrzeug selbst sowie an mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteilen. Inhalt wie beispielsweise bewegliches Inventar (Campingmöbel, Kühlboxen), persönliches Reisegepäck oder Haushaltszubehör, Lebensmittel oder auch enthaltene Mobiltelefone sind über eine Kfz-Versicherung nicht abgedeckt. Verschiedene Assekuranzen bieten jedoch eine Versicherung des Campingfahrzeug-Inhalts als speziellen Zusatzbaustein einer Hausratversicherung oder als gesonderte Campingversicherung an.

Um einem Versicherer nach Hochwasser eine schnelle Schadenregulierung zu ermöglichen, sollten entstandene Schäden – am besten direkt nach der Überschwemmung – nach Möglichkeit fotografiert oder gefilmt und unverzüglich gemeldet werden. Der Versicherer wird dann mit dem Geschädigten die weitere Vorgehensweise abstimmen. Grundsätzlich sollte ohne Absprache mit dem Versicherer nichts entsorgt werden, was durch die Überschwemmung in Mitleidenschaft gezogen wurde.

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