12.06.2013

Soziales

Das Hochwasser und die Rechte von Hartz IV-Empfängern

Auch die Bezieher von Hartz IV-Leistungen sind von den Hochwasserschäden betroffen. Nicht wenige Sozialleistungsempfänger betätigen sich zudem als Helfer, stapeln Sandsäcke und packen bei den Aufräumungsarbeiten mit an. Aber welche Hilfen gibt es, wenn die Fluten den Hausrat zerstört haben? Müssen Hartz IV-Empfänger bei einem verpassten Meldetermin Sanktionen befürchten? Die Jobcenter wollen auch bedürftige Flutopfer unterstützen.

Menschen werden evakuiert, Dämme brechen, in manchen Regionen fehlen Sandsäcke – die Hochwasserkatastrophe in Deutschland bleibt weiterhin ein Thema. In Ost- und Süddeutschland haben die Aufräumungsarbeiten begonnen, während die Fluten nun Städte in Norddeutschland bedrohen. Viele Familien stehen vor großen finanziellen und psychischen Herausforderungen.

Auch vor Hartz IV-Empfängern und den Jobcentern macht die Katastrophe nicht Halt. Hier ist die Sorge vor den finanziellen Folgen der Flut besonders groß, haben doch viele Sozialleistungsempfänger keine Ersparnisse, auf die sie zur Beseitigung der Schäden zurückgreifen können. Die Bundesagentur für Arbeit (BA), der Deutsche Städtetag (DST) und der Deutsche Landkreistag (DLT) wollen betroffene Arbeitslosengeld II-Bezieher aber informieren und unterstützen.

Soforthilfen werden nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet

Eine wichtige Erleichterung erfahren Hartz IV-Empfänger dadurch, dass Soforthilfen zur Beseitigung von Hochwasserschäden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Wurde durch die Flut Hausrat (Möbel, Lampen, Teppiche...) zerstört, können die Jobcenter die erneute Ausstattung der Wohnung ebenfalls übernehmen. Dafür muss allerdings ein Antrag auf erneute Erstausstattung gestellt werden. Voraussetzung für die Hilfe ist, dass der Betroffene kein Geld von Versicherungen oder aus anderen Hilfsprogrammen bekommt.

Wenn das Hochwasser die Wahrnehmung eines Meldetermins verhindert, müssen die ALG II-Empfänger keine Sanktionen befürchten. Mit einer Absage des Termins per Telefon sollte man auf der sicheren Seite sein. Wer sich als Fluthelfer betätigt, ist zudem für die Dauer des Einsatzes von der Meldepflicht befreit und muss auch keine angebotene Maßnahme annehmen.

Ärgerlich ist allerdings: Sollten Jobcenter selbst vom Hochwasser betroffen sein, kann es bei der Bearbeitung von Anträgen zu weiteren zeitlichen Verzögerungen kommen. Bereits unter „normalen“ Umständen sind die Mitarbeiter überfordert, so dass Hartz IV-Empfänger klagen, viele Anträge würden für Wochen oder Monate liegen bleiben. Laufende Zahlungen sind nicht betroffen. Auch gehen keine Ansprüche durch die Verzögerungen verloren.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann übrigens auch für Hartz IV-Empfänger sinnvoll sein. Zwar besteht vor Sozialgerichten Anspruch auf Prozesskostenhilfe in einem bestimmten Umfang. Aber diese Hilfe ist in der Regel auf bestimmte Rechtsstreitigkeiten beschränkt. Viele Versicherer haben Tarife für den kleinen Geldbeutel im Angebot – der Leistungsbaustein „Sozialgerichts-Rechtsschutz“ sollte laut Vertrag eingeschlossen sein. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

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