28.02.2024
Rubrik: Verkehr

Legalisierung

Versicherer fordern klare Regeln für Cannabis im Straßenverkehr

Versicherer fordern klare Regeln für Cannabis im StraßenverkehrFoto: MurrrPhoto / pixabay

Die Versicherungsbranche drängt auf klare Vorschriften für den Umgang mit Cannabis am Steuer, insbesondere in Bezug auf den gefährlichen Mischkonsum mit Alkohol.

Die Versicherer drängen die Bundesregierung, im Rahmen der Cannabis-Legalisierung rasch klare Regeln für den Straßenverkehr zu etablieren. Insbesondere fordern sie ein Verbot des gefährlichen Mischkonsums von Alkohol und Cannabis. Auch wenn am 1. April 2024 der Besitz und Anbau kleiner Mengen Cannabis zum Eigenkonsum legalisiert werden sollen, bleiben wichtige Vorgaben für den Straßenverkehr wie THC-Grenzwerte vorerst aus. "Daher bleiben die aktuellen Regeln auch nach der Legalisierung vorerst bestehen, was bedeutet: Kiffen mag legal sein, aber bekifftes Autofahren nicht", erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Die Versicherer befürchten besondere Probleme durch den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. "Die Kombination von Alkohol und Cannabis ist unberechenbar", betont Asmussen. Daher sollte beim Vorhandensein von Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabis gelten. Das Ausmaß des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis in Deutschland wird derzeit in einem Forschungsprojekt der Unfallforschung der Versicherer untersucht.

Für Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis gelten weiterhin die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, die sie als Drogenfahrten klassifizieren. Sobald Cannabis im Blut nachgewiesen werden kann, begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet wird. Im Falle eines Unfalls während einer Drogenfahrt begeht der Fahrer eine Straftat und riskiert seinen Versicherungsschutz. Zwar deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers vollständig ab, jedoch kann sie den Unfallverursacher in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung kann ihre Leistungen kürzen oder sogar vollständig verweigern.

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