08.06.2016

Fahrlässigkeit

Wo beginnt die grobe Fahrlässigkeit?

Wo beginnt die grobe Fahrlässigkeit?Ab wann gelten kleine oder große Malheure als fahrlässig und wie stuft man ab?Foto: PeteLinforth/Pixabay

Gerade noch bei schönstem Kerzenschein gekuschelt, dann eingeschlafen. Oder ordentlich durchlüften und währenddessen das Haus verlassen, während ein Sturmtief heranzieht. Kleine unschlaue Handlungen passieren Jedem mal. Aber ab wann gelten diese kleinen oder großen Malheures als fahrlässig und wie stuft man ab?

Um sich im Prinzip der Fahrlässigkeit zurecht zu finden, hat man diese unterteilt in grobe und einfache Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeiten sind überall anzutreffen und so meint der Begriff alles, was im Straßenverkehr und im sonstigen Alltag an Unachtsamkeiten geschieht. Nun gibt es einen allgemeinen Maßstab, der erkennbar macht, ob ein Unfall oder ein Schaden das Ergebnis von Fahrlässigkeit ist.

Konkret heißt das, wer eine rote Ampel missachtet, weil er wegen der blendenden Sonne nichts erkennen kann, handelt grob fahrlässig. Denn dass beim „blinden“ fahren ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, sollte jedem klar sein. Das heißt, wenn jemand die Folgen seines Handels einordnen kann und trotzdem nicht entsprechend vorrausschauend handelt, bewegt sich im Bereich der Fahrlässigkeit. Er begeht letztlich eine grobe Fahrlässigkeit und Sorgfaltsverletzung.

Leichte oder schwere Fahrlässigkeit

Von einer leichten Fahrlässigkeit spricht man, wenn sich unvorhersehbare Missgeschicke ereignen, beispielweise weil man in Hektik etwas umstößt.

So klar wie hier in den Beispielen ist die Unterscheidung zwischen grob und leicht fahrlässig in der Praxis allerdings nicht. Und so müssen bisweilen die Gerichte entscheiden, ob es sich um das Eine oder Andere handelt.

Es hat sich abgezeichnet, dass eine Vielzahl von Versicherern in jüngster Zeit immer öfter Fälle von grober Fahrlässigkeit aufnehmen, beispielsweise in die Kfz-Kaskoversicherung. Das bedeutet, dass Versicherungen grobe Fahrlässigkeit nun nicht mehr so konsequent ausschließen, wie noch vor einiger Zeit, nur folgt die ausgezahlte Versicherungssumme einer Kürzungsquote.

Entscheidend für die Quote ist die Schwere eines Falles. Betrunken autofahren ist dabei das obere Ende der Fahnenstange, also eine der wirklich schwersten denkbaren fahrlässigen Handlungen. Wem Trunkenheit am Steuer nachgewiesen wird, dem kann eine Kürzungsquote von bis zu 75 Prozent ereilen, oder mehr.

Manche Versicherer verzichten darauf, ihren Kunden eine grobe Fahrlässigkeit „einzureden“, das heißt, dem Kunden, der einen Schaden angerichtet hat, wird nicht unterstellt, er habe grob fahrlässig gehandelt. So werden Brandschäden als Folge vergessener brennender Kerzen oder Schäden nach einem schweren Sturm in den neueren Tarifen gelegentlich gleich mitversichert.

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