18.03.2015

Frühling

Fahrradfahren - Gesetzliche Unfallversicherung allein reicht nicht!

Fahrradfahren - Gesetzliche Unfallversicherung allein reicht nicht!Auch mit dem Fahrrad geschehen Unfälle - Also besser vorbeugen!Foto: copiis@Pixabay.com

Endlich ist es wieder soweit: Der Frühling lockt mit milden Temperaturen nach draußen! Das freut auch die Freunde des Radfahrens, die vielerorts schon wieder kräftig in die Pedalen treten. Aber Vorsicht: Radfahren ist durchaus nicht ohne Risiko.

Keine Frage, Radfahren ist gesund und macht Spaß. Aber wer sich mit seinem flotten Drahtesel auf die Straße begibt, setzt sich auch einem Risiko aus. Die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer ist 2014 um 35 Prozent gestiegen, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Besonders ältere Menschen sind gefährdet: Jeder zweite tödlich Verunglückte war älter als 65 Jahre!

Auch Verletzungen sind bei Unfällen und Stürzen keine Seltenheit. Was viele Bundesbürger nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in der Regel nur, wenn sich der Rad-Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat oder ein Schüler auf dem Weg zur Schule verunglückte. In der Freizeit aber muss eine private Unfall-Police abgeschlossen werden, damit Schutz besteht. Hier herrscht noch Aufklärungsbedarf: Nicht einmal jeder dritte Deutsche besitzt eine solche Versicherung.

Wer oft mit dem Rad unterwegs ist, sollte deshalb über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken. Der Versicherer zahlt dann eine vorher vereinbarte Kapitalleistung und/oder Unfallrente, wenn eine laut Vertrag vereinbarte Beeinträchtigung infolge des Unfallereignisses eintritt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Schutz rund um die Uhr! Als Alternative bietet sich auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung an.

Eine weitere wichtige Police für Radfahrer ist überdies die Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn durch eigenes Fehlverhalten Dritten ein Schaden entsteht. Und das kann im Stadtgewimmel schnell geschehen! Plötzlich hat man versehentlich eine Rentnerin erwischt, die mit schweren Tüten die Einkaufsstraße langläuft. Oder der Sportwagen des Chefs hat einen Kratzer, weil man sich bei der Einfahrt auf den Betriebs-Innenhof verschätzt hat. Der Haftpflichtversicherer ersetzt in der Regel den Schaden, sofern er nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Aber natürlich ist es besser, wenn erst gar nicht etwas geschieht. Für die Sicherheit können Radfahrer selbst etwas tun. Selbstverständlich sollte es sein, einen Helm zu tragen – viele schwere Kopfverletzungen können so vermieden werden. Reflektoren an den Radspeichen und helle Kleidung sorgen dafür, dass man im Verkehr gut gesehen wird. Vorsicht ist auch geboten, wenn ein LKW im Stadtverkehr rechts abbiegen will – oft befinden sich dabei die Radler im toten Winkel des Außenspiegels, auch wenn sie eigentlich Vorfahrt haben. Hier ist es im Zweifel ratsam, abzusteigen und den Brummi-Fahrer vorzulassen.

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