23.11.2011
Rubrik: Sparten

Unterwegs in der Welt

Politische Unruhen: Wer zahlt bei Reiserücktritt?

Soeben noch wurde in Ägypten die friedliche Revolution gefeiert, schon rollen auf dem Tahrir-Platz wieder die Panzer: Nach der Verheißung einer jungen Demokratie droht nun eine Militärdiktatur. Doch zahlt eine Reiserücktrittversicherung, wenn die Reise in ein Land aufgrund von politischen Unruhen nicht angetreten werden kann?



Nicht wenige Deutsche planen auch in diesem Jahr wieder, der kalten Jahreszeit zu entfliehen und den Winter für einen Trip in wärmere Gefilde zu nutzen. Doch in vielen Ländern sind die politischen Verhältnisse so instabil, dass innerhalb kürzester Zeit politische Unruhen ausbrechen können.

Wie verhält es sich jedoch mit einer Reiserücktrittversicherung, wenn der geplante und bereits gebuchte Urlaub aufgrund politischer Gewalt im Gastland nicht angetreten werden kann? Normalerweise sichert eine solche Police die hohen Kosten, die mit einer plötzlichen Stornierung der Reise verbunden sind. Abhängig vom jeweiligen Vertrag leistet die Versicherung bei folgenden Hinderungsgründen:
  • unvorhergesehene schwere Erkrankung
  • Tod eines Angehörigen oder von Mitreisenden
  • Beschädigung von Eigentum
  • Arbeitsplatzverlust oder -wechsel
  • Impfunverträglichkeit


Allerdings kann man sich gegen Bürgerkriege, Seuchen oder politische Unruhen in der Regel nicht mit einer Reiserücktrittversicherung absichern. Derartige Ursachen für einen Reiseabbruch werden als „höhere Gewalt“ gewertet, so dass der Versicherer keine Leistung erbringt. Ganz ohne Schutz stehen die verhinderten Urlauber dennoch nicht da: Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein Land ausgesprochen hat, dann ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine Stornierung des Urlaubs zu gewähren. Derzeit warnt das Auswärtige Amt unter anderem vor Reisen nach Syrien, Libyen, Afghanistan und dem Kongo, Ägypten zählt jedoch nicht dazu. Eine aktuelle Liste aller Länder ist auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zu finden.

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