18.03.2011
Rubrik: Vertrieb

Sonderkündigungsrecht

Wenn Krankenkassen mit privaten Zusatzversicherern kooperieren

Hin und wieder erhalten gesetzlich Krankenversicherte Anschreiben, in denen auf das Absichern von Zusatzleistungen aufmerksam gemacht wird. Der Absender ist oft ein privater Kooperationspartner der Krankenkasse und deklariert seine Offerte als „maßgeschneidert“ oder mit „attraktiven Sonderkonditionen“. Der Antrag zum Abschluss einer Extraabsicherung liegt meist schon anbei. Doch ist das Angebot wirklich besser als eine gut recherchierte Empfehlung eines Versicherungsmaklers?


Wer sich für Zusatzleistungen entscheiden will, hat vielleicht nicht nur Bedenken bezüglich des Datenschutzes – denn die Daten hat dann nicht nur die Krankenkasse, sondern auch der Zusatzversicherer. Bei der Auswahl der richtigen Zusatzversicherung und beim Eintreten eines Leistungsfalls können sich große Diskrepanzen zeigen.

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, die eine Zusatzversicherungsmöglichkeit offeriert, sind Versicherungsmakler verpflichtet, ihren Kunden eine optimale Versicherung zu suchen und diese mit anderen Versicherungen transparent zu vergleichen. Zusätzlich wird ein Gesprächsprotokoll angelegt, auf das sich die Kunden auch später berufen können.

Kommt es zu Komplikationen bei der Abwicklung und Ansprüchen gegenüber der Versicherung, ist der Makler für den Kunden da. Das alles passiert im Interesse des Kunden und findet bei einer Vermittlung der Zusatzversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht statt.

Der Kunde hat hier keinen Vergleich zu anderen Versicherungen, vertraut stattdessen seinem gesetzlichen Krankenversicherer. Ein Vergleich von Leistung und Kosten der Zusatzversicherung ist unbedingt angeraten, zumal die beworbenen Sonderkonditionen sich meist nur marginal von denen der objektiv recherchierten Zusatzversicherung unterscheiden.

Bei Streit um eine Leistungsübernahme kann es sein, dass der Versicherte sich erst um einen persönlichen Ansprechpartner kümmern muss. Ein Versicherungsmakler dagegen steht seinem Kunden jederzeit zur Seite. Zusätzlich besteht auch Ungewissheit über die Prozeduren, die eintreten, wenn man seine Krankenkasse wechselt.

Es empfiehlt sich folglich, bei solchen Partnerangeboten zu überlegen, bevor man zugreift, oder sie besser von einem Versicherungsmakler prüfen zu lassen.

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