22.02.2011
Rubrik: Markt

Ungleichheit

Grunderwerbsteuer bundesweit unterschiedlich

Viele Menschen sorgen mit dem Bau der eigenen vier Wände für das Alter vor. Allerdings ist dazu Grund und Boden notwendig, für den je nach Bundesland eine unterschiedlich hohe Grunderwerbsteuer fällig wird.


Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf eines Grundstücks erhoben. Grundsätzlich liegt der Steuersatz in Deutschland einheitlich bei 3,5 Prozent des Kaufpreises. Doch mitnichten, dass jemand, der ein Grundstück in Schleswig-Holstein erwirbt, den gleichen Grunderwerbsteuersatz wie jemand in Baden-Württemberg entrichten muss.

Der einheitliche Prozentsatz gilt seit September 2006 nicht mehr in allen Bundesländern. Denn den Steuersatz können die Länder seitdem gemäß Artikel 105 Abs. 2 des Grundgesetzes abweichend festsetzen.

So heißt es in dem Artikel:
Die Länder haben sie Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Stern gleichartig sind. Sie haben die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer.

So schwankt die tatsächliche Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 Prozent und 5 Prozent. Ab dem 01. Januar 2012 beträgt sie in Schleswig-Holstein fünf Prozent. Begründet wird die Anhebung mit der Konsolidierung der Landesfinanzen und die Senkung der Neuverschuldung.
Seit dem 01. Januar 2011 werden auch in Brandenburg fünf Prozent fällig, im Saarland vier Prozent. Berlin (01.01.2007), Bremen (01.01.2011), Hamburg (01.01.2009), Niedersachsen (01.01.2011) sowie Sachsen-Anhalt (01.03.2010) haben den Grunderwerbsteuersatz auf 4,5 Prozent angehoben. In den übrigen Bundesländern ist es bei 3,5 Prozent geblieben.

So muss ein Käufer beispielsweise in Bayern bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro 8.750 Euro zahlen, während in Brandenburg oder Schleswig-Holstein 12.500 Euro anfallen – eine Differenz von 3750 Euro.

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