09.07.2010
Rubrik: Markt

Musikinstrumentenversicherung

Weniger Verstimmung bei Verlust von Musikinstrumenten

Wem sein eigenes Musikinstrument lieb und vor allem teuer ist, der weiß, wie sorgsam man damit umgehen muss. Doch auch bei der größten Umsichtigkeit kann dem geliebten Stück etwas passieren. Dafür, dass der Schaden nicht auch ein finanzieller ist, kann man eine Musikinstrumentenversicherung abschließen.


Meist ist neben dem Instrument auch die dazugehörige Ausrüstung, beispielsweise Geigenkoffer und Bogen, Notenschränke und Instrumentenhalter, im Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Bei manchen Anbietern kann man auch Leihinstrumente oder gemietete Instrumente versichern.

Handelt es sich um eine „All-Gefahren-Deckung“, sind unter anderem folgende Risiken berücksichtigt:
  • Sturz, Herunterfallen, Reißen des Gurts
  • Beschädigung
  • Transportunfall
  • Abhandenkommen
  • Diebstahl, Raub
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser
Unter den Anbietern gibt es einige Unterschiede. Daher sollte man seinen Versicherungsbedarf genau analysieren und sich professionell beraten lassen. Musiker und Sammler können u. a. wählen, ob das Instrument zum Neuwert oder zum Zeitwert versichert werden soll. Die Reichweite des Versicherungsschutzes kann nur für innerhalb Deutschlands, europaweit oder gar weltweit gelten. Auch sollte man darauf achten, ob eine Selbstbeteiligung und, wenn ja, in welcher Höhe sie verlangt wird.

Berufsmusiker und Bands kann eine Musikinstrumentenversicherung vor größeren finanziellen Folgen schützen. Wer sich allerdings als Privatperson nur zum Hobby ein einfaches Instrument anschafft, sollte überdenken, ob sich eine solche Versicherung wirklich lohnt.

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