11.05.2010
Rubrik: Markt

Einkommenssteuererklärung

Abgabefrist beachten

Der Stichtag für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung rückt näher. Bis zum 31. Mai haben Steuerpflichtige Zeit, ihrer Abgabeverpflichtung nachzukommen. Aber wen betrifft das eigentlich?


Selbstständige und Gewerbetreibende müssen ihr Einkommen gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklären.
Aber die Abgabeverpflichtung trifft auch auf Arbeitnehmer zu.
Bestehen z.B. mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig (Steuerklasse VI) oder werden neben dem Arbeitslohn noch Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Lohnersatzleistungen sind z.B.:
  • Arbeitslosengeld I
  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld
Beim Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") handelt es sich nicht um eine Lohnersatzleistung.

Wer sich auf seiner Lohnsteuerkarte Freibeträge hat eintragen lassen, um bereits im laufenden Jahr Steuern zu sparen, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.

Eine Steuererklärung muss auch abgegeben werden, wenn es zu Abfindungen oder Entschädigungszahlungen kam.

Unklarheit scheint auch über die Frage zu bestehen, ob alle Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen.

Rentner sind nur dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.
Dieser wird von Gesetzgeber festgelegt und kann sich jährlich ändern.

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