Wie wichtig es ist, bei der Meldung eines Schadens genaue und detaillierte Angaben zu machen, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichtes in Coburg. Demnach hat ein Fahrzeughalter seinem Kaskoversicherer das Auto als gestohlen gemeldet. Weil er sich dabei aber in Widersprüche verzettelte, war die Folge eine Beweislastumkehr: Er muss nun dem Versicherer nachweisen, dass sein Auto tatsächlich entwendet wurde (AZ.: 22 O 95/1).