Wer eine Lebens-, Unfall- oder Rentenversicherung abschließt, sollte im Versicherungsschein deutlich regeln, welche Person nach dem Ableben als Erbe das Bezugsrecht für die Versicherungssumme hat. Sonst können diesbezüglich Unklarheiten entstehen, die sogar vor Gericht geklärt werden müssen, wie ein aktueller Rechtsstreit vor dem Landgericht Coburg zeigt.