01.11.2017
Rubrik: Sparten

Statistik

Kfz-Versicherer müssen Rekordsumme für Wildunfälle zahlen

Kfz-Versicherer müssen Rekordsumme für Wildunfälle zahlenEin Hirsch ist gern gesehen - aber im Wald, nicht auf der Straße (Symbolbild).Foto: LubosHouska@Pixabay.com

Wenn Rehe und Wildschweine am Wegesrand stehen, freut sich der Mensch. Allerdings nur so lange, bis das Tier vor das Auto rennt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat am Mittwoch die Schadensbilanz der Kfz-Versicherer für Wildunfälle des Jahres 2016 veröffentlicht. Und diese ist auf einen Rekordwert gestiegen.

Noch nie waren so viele Zusammenstöße zwischen Autos und Wildtieren zu beklagen, wie die Schadensstatistik des GDV zeigt. Im vergangenen Jahr kam es rein rechnerisch täglich zu mehr als 720 Wildunfällen in Deutschland. Das sind in Summe rund 264.000 Unfälle pro Jahr, die an die Versicherer gemeldet wurden: ein Plus gegenüber 2015 von ungefähr 1.000 Zusammenstößen.

Das geht auch richtig ins Geld. Laut GDV mussten die Versicherer 2016 fast 682 Millionen Euro allein dafür aufbringen, dass ein PKW mit Wildtieren zusammenstieß. Pro Unfall sind das im Schnitt 2.582 Euro. Warum es öfters knallt, geht aus der Statistik nicht hervor. Als Ursache kann gelten, dass der Individualverkehr zunimmt und der Mensch den Tieren immer mehr Lebensraum streitig macht. Mehr als die Hälfte aller Wege (55 Prozent) legen die Bundesbürger per motorisiertem Individualverkehr (MIV) mit dem Pkw oder einem motorisierten Zweirad zurück, so berichtet das Statistische Bundesamt.

Haarwild – oder ein anderes „wildes“ Tier?

Schäden mit sogenanntem Haarwild wie Rehe oder Hirsche begleicht die Kfz-Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, weil ein vorheriges Auto es schon verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85). Zum Haarwild nach dem Jagdgesetz zählen auch Wild­schweine, Füchse, Hasen oder Marder.

Dennoch lohnt es sich, auch über den Abschluss eines Vollkasko-Vertrages nachzudenken. Denn nicht immer ist es ein wilder Waldbewohner, der vors Auto läuft. Auch eine ausgebrochene Kuh, ein Hund oder ein großer Vogel können enormen Schaden verursachen, wenn sie im falschen Moment die Straße kreuzen. Hier ist man mit einem Vollkasko-Vertrag in der Regel auf der sicheren Seite. Auch manche Teilkasko-Versicherer haben ihre Leistungen entsprechend erweitert, aber nur, wenn das entsprechend in den Vertragsbedingungen steht. Grundsätzlich gilt: Immer im Kfz-Versicherungsvertrag nachlesen, für welche Unfälle mit Tieren der Versicherer zahlt!

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