Ein Eichhörnchen ist kein Hase
Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Autounfall wegen eines Eichhörnchens nicht zahlen. Denn dieses putzige Tier zählt nicht als Jagdwild. Dies bestätigte das Landgericht (LG) Coburg.
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Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Autounfall wegen eines Eichhörnchens nicht zahlen. Denn dieses putzige Tier zählt nicht als Jagdwild. Dies bestätigte das Landgericht (LG) Coburg.